1. Gegenstand und Geltung
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Philipp Schölmberger Photography („PSP“), einem nicht protokollierten Einzelunternehmen von Philipp Schölmberger, Kremstal Bundesstraße 27, 4061 Pasching, gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) („Kunden“), wenn diese der Einbeziehung der vorliegenden AGB ausdrücklich oder stillschweigend (zB durch Inanspruchnahme von Leistungen von PSP) zustimmen.
1.2. PSP ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und seineLeistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Eine Zustimmung von PSP zu abweichenden (von den vorliegenden AGB) Bedingungen bedarf einer ausdrücklichen, nachweislichen Erklärung von PSP. Konkludente Handlungen oder Erfüllungshandlungen von PSP gelten nicht als Akzeptierung abweichender Bedingungen.
1.3. Diese AGB können elektronisch unter https://www.hochzeitsfotograf-schoelmberger.com/abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.
2. Vertragsgegenstand, Mitwirkungspflicht der Kunden, Exklusivität
2.1. Vertragsgegenstand sind entweder die Erbringung von Fotografie– und Videoleistungen oder diesbezügliche Schulungs- bzw Mentoring-Leistungen und Workshops. Sonstige Leistungen werden von PSPnicht geschuldet. Da Geschmäcker verschieden sind, schuldet PSP bei Erbringung ihrerLeistungen auch keinen Erfolg welcher Art auch immer, sondern nur eine sorgfältige Leistungserbringung. PSP wird sich aber bemühen, etwaige Vorschläge und Wünsche der Kunden, welche in jedem Fall unverbindlich sind, bestmöglich umzusetzen. Es steht PSP aber auch frei, derartige Vorschläge oder Wünsche ohne Gründe abzulehnen oder nicht umzusetzen.
2.2. Kunden sind verpflichtet, an der Leistungserbringung von PSP unterstützend mitzuwirken. Kunden haben insbesondere dafür zu sorgen, dass an dem Tag der Leistungserbringung die gewählte Lokalität auch genutzt werden kann und dort fotografiert und (gegebenenfalls auch mit Drohnen) gefilmt werden darf. Die Kunden haben sich erforderlichenfalls um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers selbst zu kümmern. Bei Foto– und Videoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen haben die Kunden dafür Sorge zu tragen hat, dass die Teilnehmer darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw gefilmt wird und die Foto- und Videoaufnahmen auch verwendet und verwertet werden. Etwaige Einschränkungen hinsichtlich der Anfertigung, Verwendung und Verwertung von Aufnahmen hinsichtlich einzelner Personen haben die Kunden PSP vor Leistungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. Die Kunden haben PSP bei Verletzungen dieses Punktes von allen Ansprüchen, die Personen aufgrund einer Verletzung ihres Datenschutz-, Persönlichkeits– oder sonstiger Rechte gegen PSP geltend machen, vollkommen schad– und klaglos zu halten.
2.3. Über Ersuchen der Kunden schlägt PSP unverbindlich auch dritte Dienstleister (wie zB Visagisten, Floristen, Dekorateure, Videografen oder sonstigen Professionisten) vor, wobei PSP aufgrund der Unverbindlichkeit des Vorschlages nicht für ein Auswahlverschulden haftet. Da ein Vertragsverhältnis allenfalls zwischen den Kunden und den unverbindlich vorgeschlagenen Dienstleistern zustande kommt und zwischen PSP und Dienstleistern kein Vertragsverhältnis entsteht, hat PSP auch gewährleistungs- und schadenersatzrechtlich nicht für irgendwelche Leistungen der unverbindlich vorgeschlagenen Dienstleister einzustehen. Auch für jene rechtlichen und/oder faktischen Risiken, die sich aus der Beziehung weiterer Dienstleister ergeben (Koordinierungs- und Schnittstellenrisiken) übernimmt PSP keine Verantwortung.
2.4. Nicht Gegenstand der Leistung von PSP ist die Besorgung öffentlich-rechtlicher Angelegenheiten, einschließlich der Beantragung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Bewilligungen (zB für Drohnenflüge), sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitsrelevanter Hinsicht. Derartige Besorgungen obliegen ausschließlich den Kunden. PSP trifft und übernimmt diesbezüglich auch keinerlei Aufklärungs-, Informations-, Warn- oder Hinweispflichten.
2.5. Liegt dem Vertrag mit PSP eine private Veranstaltung (insbesondere Hochzeit, Feierlichkeit oÄ) oder ein Fotoshooting (beide gemeinsam: „Event“) zugrunde, dann sind Kunden hinsichtlich der Fotografenleistungen bei diesem Event gegenüber PSP zur Exklusivität verpflichtet. Kunden werden daher ohne vorherige ausdrückliche, nachweisliche Zustimmung von PSP keine anderen und keine weiteren Fotografen bei diesem Event beiziehen. Von den Kundenmit Zustimmung von PSP beigezogene weitere Fotografen sind PSP in keinem Falle zuzurechnen und hat PSP für deren Verhalten in keinster Weise einzustehen. Auch für jene rechtlichen und/oder faktischen Risiken, die sich aus der Beziehung weiterer Foto– oder Videografen ergeben (Koordinierungs- und Schnittstellenrisiken) übernimmt PSP keine Verantwortung.
2.6. PSP ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Gehilfen oder Subunternehmer erbringen zu lassen.
3. Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss
3.1. Angebot und Annahme
Angebote von PSP sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an die Kunden darstellen, ihrerseits ein Angebot („Angebot“) an PSP zu legen.
Angebote von Kunden sind rechtsverbindlich und werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich oder elektronisch (durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Formulars über die Website oder per E-Mail) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (auf der Website durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen.Rechtsgeschäfte (Verträge) kommen erst mit schriftlicher oder elektronischer Annahme kundenseitiger Angebote („Annahme“) durch PSP zustande. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher ein elektronisches Angebot von Kunden angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang bei PSP und stellt noch keine Annahme dar.
3.2. Auftrag und Vollmacht bei Events
Bei Events (gerade bei Hochzeiten), bei denen ein kundenseitiges Angebot nur von einer Person (zB einem künftigen Ehepartner) abgegeben wird, obwohl das Vertragsverhältnis offenkundig mit mehreren Personen (zB einem Hochzeitspaar) abgeschlossen werden soll, erklärt die das kundenseitige Angebot abgebende Person vom Partner zum Vertragsabschluss auch für diesen beauftragt und bevollmächtigt zu sein und den Vertrag auch für diesen abzuschließen.
3.3. Stornierung
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechten (siehe Anlage) besteht kein Stornierungsrecht der Kunden. Vereinbarte Leistungen sind bei aufrechtem Vertrag auch kundenseitig vollständig zu erfüllen. Kann die Leistung von PSP infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses in der Sphäre der Kunden (wie zB plötzliche Erkrankung oder Unfall) nicht erbracht oder fortgesetzt werden, reduziert sich das vereinbarte Honorar von PSP um 50% bei Eintritt des Ereignisses bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin, um 25% bei Eintritt des Ereignisses bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin und um 10% bei Eintritt des Ereignisses bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin. Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist das vereinbarte Honorar vollständig zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn die bereits begonnene Leistung kundenseitig aus welchem Grund auch immer abgebrochen wird. Für Mitteilungen des Kunden wird zu Beweiszwecken die Textform (zB Schriftlichkeit oder E-Mail) empfohlen. Diese Regelung gilt nicht für etwaige Terminreservierungsgebühren, welche von PSP dann einbehalten werden, wenn vereinbarte Termine aus welchen Gründen auch immer kundenseitig nicht eingehalten werden (siehe dazu Punkt 4.). Kann die Leistung von PSP infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses in der Sphäre von PSP nicht erbracht werden, dann wird PSP das Honorar und die Terminreservierungsgebühr rückerstatten.
10. Teilnahme, Anmeldung, Vertragsabschluss
10.1. Teilnahme Workshop
Die Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen auf eigene Kosten. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
10.2. ANMELDUNG
Eine Anmeldung zum Workshop über das Anmelde-Formular ist verbindlich. Eine Absage hat schriftlich per Mail an kontakt@foto-philipp.at zu erfolgen. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises.
10.3. Stornierung Mentoring/Workshop
Abgesehen von den gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechten (siehe Anlage) besteht kein Stornierungsrecht der Kunden. Vereinbarte Leistungen sind bei aufrechtem Vertrag auch kundenseitig vollständig zu erfüllen. Kann die Leistung von PSP infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses in der Sphäre der Kunden (wie zB plötzliche Erkrankung oder Unfall) nicht erbracht oder fortgesetzt werden, reduziert sich das vereinbarte Honorar von PSP um 25% bei Eintritt des Ereignisses bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin, um 15% bei Eintritt des Ereignisses bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin und um 10% bei Eintritt des Ereignisses bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin. Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist das vereinbarte Honorar vollständig zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn die bereits begonnene Leistung kundenseitig aus welchem Grund auch immer abgebrochen wird. Für Mitteilungen des Kunden wird zu Beweiszwecken die Textform (zB Schriftlichkeit oder E-Mail) empfohlen. Diese Regelung gilt nicht für etwaige Terminreservierungsgebühren, welche von PSP dann einbehalten werden, wenn vereinbarte Termine aus welchen Gründen auch immer kundenseitig nicht eingehalten werden (siehe dazu Punkt 4.). Kann die Leistung von PSP infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses in der Sphäre von PSP nicht erbracht werden, dann wird PSP das Honorar und die Terminreservierungsgebühr rückerstatten.
10.4. BEZAHLUNG
Der Gesamtpreis ist bei Buchung (nach Rechnungseingang) zu zahlen. Wenn Ratenzahlung erwünscht bitte bescheid geben.
10.5. NUTZUNGSRECHTE DER BILDER
Die entstandenen Bilder dürfen von den Teilnehmern ausschließlich unter Angabe aller mitwirkender Dienstleister (werden vorab mitgeteilt) als Referenzaufnahmen verwendet werden. Fotos dürfen verwendet werden für Social Media, Website, für den eigenen Blog aber nicht um ihn bei Blogbeitrag Seiten einzureichnen.
10.6. AUSFALL DER VERANSTALTUNG
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit der Veranstalterin, höherer Gewalt oder Unterbelegung des Workshops) bekommen alle Teilnehmer die bereits gezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattungen.
10.7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
4. Honorar, Zahlungsbedingungen
4.1. Die Höhe des PSP gebührenden Honorars wird im Einzelfall vereinbart. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare gemäß der jeweils aktuellen Bildhonorare der Bundesinnung der Berufsfotografie Österreich. Bei Leistungen, die außerhalb des Sitzes von PSP erbracht werden, gebühren PSP Fahrtkosten (Hin– und Rückfahrt) auf Basis des amtlichen Kilometergeldes pro gefahrenem Kilometer. Für etwaige im Vertrag nicht vereinbarte oder darüber hinausgehende Neben- oder Zusatzleistungen, welche von PSP erbracht werden (wie zB Leistungen über den vereinbarten Leistungszeitraum hinaus oder zusätzliche Fotobearbeitungen), gebührt PSP ein gesondertes bzw zusätzliches Honorar nach tatsächlichem Aufwand auf Basis eines Stundensatzes von EUR 400,00 brutto.
4.2. Das vereinbarte Honorar von PSP versteht sich inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer (iHv derzeit 20%), jedoch ohne allfällige Barauslagen (zB für Parkgebühren). Barauslagen werden den Kunden nach Leistungserbringung gesondert verrechnet.
4.3. Wird der Vertrag mit mehreren Personen auf Seiten des Kunden (zB mit einem Hochzeitspaar) abgeschlossen, dann schulden diese PSP das Honorar und die Barauslagen solidarisch.
4.4. Für Fotografen ist – gerade bei Events – die vorherige Terminplanung und die kundenseitige Termineinhaltung essentiell. Nach Vertragsabschluss hält sich PSP die vereinbarten(Fotografie-, Event- oder Mentoring-)Termine für die Kunden frei und kann für diese Zeitenkeine weiteren Angebote annehmen. Mangels abweichender Vereinbarung steht PSP für die Freihaltung und zur Sicherstellung der kundenseitigen Einhaltung der vereinbarten Termineein Pauschalbetrag iHv EUR 500,00 brutto („Terminreservierungsgebühr“) zu, welcher bei kundenseitiger Termineinhaltung auf das Honorar angerechnet wird, und von PSP einbehalten wird, wenn ein vereinbarter Termin aus welchen Gründen auch immer kundenseitig nicht eingehalten wird. Bei nicht vollständiger Leistung der Terminreservierungsgebühr ist PSP nicht verpflichtet, die vereinbarten Termine freizuhalten und die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin zu erbringen. Die Terminreservierungsgebühr unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.
4.5. Mangels abweichender Vereinbarung erbringt PSP ihre Leistungen nur gegen Vorauszahlung desvereinbarten Brutto-Honorars durch die Kunden. In diesem Fall ist das vereinbarte Honorarvon den Kunden bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten (Fotografie-, Event– oder Mentoring-)Termin zu bezahlen. Bei kundenseitigem Zahlungsverzug ist PSP – unbeschadet weiterer (gesetzlicher) Rechte – berechtigt, alle vereinbarten Leistungen bzw allenfalls Teilleistungen (wie zB die Bereitstellung von Lichtbild- und Videoaufnahmen) bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen von PSP zu verweigern bzw zurückzuhalten.
4.6. Sämtliche Rechnungen von PSP sind unverzüglich nach Zustellung an die kundenseitigangegebene Adresse oder E-Mail-Adresse ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. PSP ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse berechtigt, aber nicht verpflichtet.
4.7. Teilzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen nachweislichen Vereinbarung, wobei zu Beweiszwecken die Textform (zB Schriftlichkeit oder E-Mail) empfohlen wird. Bei jeder Teilzahlung gilt, dass bei Verzug mit nur einer Rate Terminverlust eintritt und der gesamte noch aushaftende Restbetrag zur Zahlung fällig wird.
4.8. Die Kunden haben alle im Zusammenhang mit einem Event anfallenden Steuern, Gebühren, Abgaben, Urheberrechtsentgelte sowie sonstige Waren- und Dienstleistungsentgelte (insbesondere für die von PSP vermittelte Personen) selbst zu tragen. Für den Fall, dass derartige Zahlungen von PSP erfolgen, ist PSP zur Weiterverrechnung an die Kunden berechtigt und halten die Kunden PSP diesbezüglich vollumfänglich schad– und klaglos.
5. Lichtbilder und Videos, Immaterialgüterrechte, Recht am eigenen Bild / Bildrechte und Nutzung durch Teilnehmende an Workshops
5.1. Sämtliche von PSP oder den ihr zurechenbaren Personen erstellten Foto- und Videoaufnahmen und etwaigen physischen oder elektronischen Unterlagen und Inhalte für Mentorings (zB Skripten, Arbeits-, Kurs- und Seminarunterlagen, aber auch Grafiken, Skizzen, Zeichnungenund sonstige Unterlagen) verbleiben im geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) urheberrechtlich geschützt sind – im Urheberrecht von PSP. Kunden ist nur die persönliche, unveränderliche und private Nutzung derselben gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine gewerbliche bzw kommerzielle Nutzung, Verwertung, Veränderung und Übertragung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen nachweislichen Zustimmung von PSP.
5.2. Sämtliche von PSP oder den ihr zurechenbaren Personen geschaffenen Lichtbild- undVideoaufnahmen oder Werke verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars (einschließlich allfälliger Neben- und Zusatzleistungen) im geistigen Eigentum von PSP und dürfen bis dahin von den Kunden nicht verwendet oder verwertet werden. Erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars wird den Kunden eine nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsbewilligung zur persönlichen, unveränderlichen und privaten Nutzung im Sinne des Punktes 5.1. eingeräumt.
5.3. Bei Veröffentlichungen der von PSP oder den ihr zurechenbaren Personen geschaffenen Lichtbild- und Videoaufnahmen im Internet und / oder in sozialen Medien durch die Kunden ist ein Verweis auf die Urheberschaft von PSP zu platzieren.
5.4. Für Fotografen ist es wichtig, Lichtbild- und Videoaufnahmen zu veröffentlichen, um andere Personen von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können (Referenzen). Die Kundenerklären daher mit Vertragsabschluss, dass sie mit einer Veröffentlichung der von PSP angefertigten Lichtbild- und Videoaufnahmen durch PSP sowohl in Print- als auch in digitalen Medien (zB Website und Social Media) zur Bewerbung der Leistungen von PSPeinverstanden sind. PSP darf diese auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für PSP dient.
5.5. Im Rahmen der Workshops können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Die Teilnehmenden erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die im Workshop entstandenen Bilder ausschließlich für private Zwecke sowie zur Eigenwerbung im Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit zu verwenden.
Eine Nutzung ist insbesondere erlaubt für:
- private Zwecke,
- die eigene Website,
- eigene Social-Media-Kanäle,
- eigene Werbematerialien (z. B. Flyer, Portfolio, Präsentationen).
Bei jeder Veröffentlichung der Bilder ist die Veranstalterin als Urheberin namentlich zu nennen, sofern dies technisch möglich und zumutbar ist.
Nicht gestattet ist:
- der Verkauf, die Weitergabe oder Unterlizenzierung der Bilder an Dritte,
- die Nutzung der Bilder in Bilddatenbanken oder auf Stock-Plattformen,
- jede kommerzielle Nutzung über die Eigenwerbung hinaus,
- jede Bearbeitung oder Verwendung, die den Ruf der Veranstalterin oder anderer abgebildeter Personen schädigen oder verfälschen könnte.
Sofern auf den Bildern andere Teilnehmende oder Personen erkennbar abgebildet sind, verpflichtet sich der/die Teilnehmende, deren Persönlichkeitsrechte zu wahren und die Bilder nicht ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu veröffentlichen.
Die Urheberrechte an sämtlichen Bildern und Videos verbleiben bei dem Veranstalter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Bearbeitung und Bereitstellung von Lichtbild- und Videoaufnahmen
PSP bemüht sich, innerhalb einer unverbindlichen Frist von 3 Wochen nach dem Termin bearbeitete Lichtbild- und Videoaufnahmen in hochauflösendem JPG-Format über einen digitalen Dienst zum Abruf bereitzustellen. Die Bereitstellung von Lichtbild- und Videoaufnahmen durch PSP erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang bei PSP.
7. Gewährleistung, Schadenersatz
7.1. PSP schuldet ein sorgfältiges Bemühen, jedoch keinen wie immer gearteten Erfolg (etwa eine bestimmte technische Umsetzung oder eine bestimmte künstlerische Gestaltung). Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzbestimmungen. Schadenersatzansprüche gegen PSP sind jedoch – mit Ausnahme von Schäden an Personen sowie im Falle der Produkthaftung – in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. PSPhaftet daher – ausgenommen für Personenschäden sowie im Falle der Produkthaftung – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung von PSP ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen (zB Subunternehmer).
7.2. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstande, insbesondere vonkundenseitigen Utensilien, wird keine Haftung übernommen. Auch für Angaben in Unterlagen und Inhalte und für die im Rahmen von Schulungen und Mentorings erworbenen Kenntnisse und die Verwertbarkeit derselben wird seitens PSP keine Gewährleistung und keine Haftung übernommen. Auch aus der Anwendung der bei PSP erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können keinerlei (Haftungs-)Ansprüche gegenüber PSP abgeleitet und geltend gemacht werden.
7.3. Digitale Dienste (insbesondere für die Bereitstellung von Lichtbild- und Videoaufnahmen) und digitale Inhalte von Drittanbietern sind dem Einfluss von PSP vollständig entzogen. PSP führt auch keine Kontrollen solcher externer digitaler Dienste und Inhalte durch und ist dazu gegenüber den Kunden auch nicht verpflichtet. PSP übernimmt daher für den Betrieb, die Nutzung und die Nutzbarkeit externer digitaler Dienste und Inhalte auch keinerlei Gewährleistung und Haftung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Nutzung digitaler Dienste aufgrund technischer Schwierigkeiten, deren Ursache in der Sphäre von Drittanbietern oder von Kunden liegt, nicht möglich ist oder aufgrund von Verbindungsproblemen unterbrochen wird.
7.4. Mehrere Kunden von PSP haften PSP für die Erfüllung und Einhaltung der ihnen obliegenden Leistungen und Pflichten sowie für allfällige Schäden zur ungeteilten Hand (solidarisch).
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Aufrechnungsverbot
Gegen den Anspruch von PSP auf Bezahlung von Honoraren und sonstiger Kosten ist die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen von Kunden lediglich bei Zahlungsunfähigkeit vonPSP sowie für Gegenforderungen möglich, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von PSP anerkannt worden sind.
8.2. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von PSP (siehe Punkt 1.1.).
8.3. Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG
Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat PSP Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. PSP erklärt, dass sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nichtteilnimmt.
8.4. Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem materiellem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes). Bei Kunden als Verbraucher darf diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass den Verbrauchern der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von PSP(siehe Punkt 1.1.) vereinbart. Bei Kunden als Verbraucher gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, soweit nicht zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen vorgehen.
8.5. Anlagen
Anlagen zu diesen AGB gelten als integrierende Bestandteile derselben.
ANLAGE
Belehrung über Rücktritts- und Widerrufsrechte
bei Verbrauchergeschäften in Österreich
1. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
1.1. Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.
1.2. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss bzw Warenlieferung zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
1.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
– wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
– wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,
– bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt,
– bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen, oder
– bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
1.4. Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.
2. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
2.1. Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG weiters zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
Maßgebliche Umstände sind:
– die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
– die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
– die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
– die Aussicht auf einen Kredit.
2.2. Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehend angeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.
2.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn:
– er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
– der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, oder
– der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.
3. Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)
3.1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist zum Rücktritt beginnt:
1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:
a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,
3. bei einem Vertrag, der die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten im Sinne der Definition des § 3 Z 6 FAGG zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
3.2. Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht
Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
3.3. Ausübung des Rücktrittsrechtes
Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auch auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.
3.4. Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.
3.5. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Kaufvertrag
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn dasUnternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmendie Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs 2 FAGG dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
3.6. Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG)
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.9.)erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet. Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG nicht nachgekommen ist. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Punktes angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
3.7. Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge
Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den §§ 15 und 16 FAGG (entsprechend den Punkten 3.5. und 3.6.) angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.
3.8. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:
1. Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.8.) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
6. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten(im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Lieferung begonnen hat.
3.9. Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist
Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.